Sommerzeit ist Urlaubszeit!

Was sollen Patienten mit Herzerkrankungen bei Reisen beachten?
Grundsätzlich können Patienten drei Wochen nach einer Stentimplantation oder einer Herzschrittmacherimplantation beziehungsweise drei Monate nach einem Herzinfarkt, einer Herzoperation oder einer Defibrillator-Implantation verreisen. Es können auch Flugreisen unternommen werden. Als Faustregel gilt: Können sie 30 Stufen bzw. 3 Etagen Treppen steigen sind sie für eine Flugreise geeignet.
Bei Langstreckenflügen besteht eine die geringe Gefahr einer Thrombose und Lungenembolie, vor allem bei Langstreckenflügen. Dazu sollte vorab mit dem Hausarzt die Notwendigkeit einer Thromboseprophylaxe durch Thrombosestrümpfe und/oder Heparinspritzen abgeklärt werden. Während des Fluges sollte eine regelmäßige Bewegung der Unterschenkel und Füße stattfinden.
Bei Patienten mit Herzschwäche sollte dauerhafte Höhenaufenthalte über 2000 m vermieden werden. Vorsicht ist auch bei extremer kreislaufbelastender Hitze und Kälte geboten. Praktische Reisetipps erhält man auch über die Deutsche Herzstiftung http://www.herzstiftung.de
Dort können auch gegen Rückporto Notfallausweise und Sprachführer angefordert werden. Bei reisemedizinischen Fragen z.B. Fragen zur Malaria-Prophylaxe oder eine Impfnotwendigkeit bietet unsere Praxis Termine zur Beratung für Privatversicherte oder Selbstzahler durch unsereren Reisemediziner, Dr. Nicolai Schrader an. Bei gesetzlich Versicherten sollte eine Übernahme der Kosten der Reiseberatung und eventuellen Impfung vorab mit der Krankenkasse abgeklärt werden.